5.6 Über den Tellerrand (Gesetze in Deutschland)
Einführung in einige Gesetze und Vorschriften Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfenund erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit undGesundheitsschutz …
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