Anspruch auf ein Elektrofahrzeug
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Flotte
Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber Elektrofahrzeuge in der Flotte zulässt
Anpassung der Betriebskostenregelung
Wer trägt welche Kosten?
- Kostenübernahme für den Ladestrom
Nutzung von Ladekarten bzw. Tankkarten mit
Ladefunktion - Begrenzung der Übernahme von Treibstoffkosten bei
Elektrohybridfahrzeugen (Plug-in-Hybrid)
- Kosten für Ladestrom
- Kosten der Ladeinfrastruktur
- Berücksichtigung der Ladeinfrastruktur bei der
Kostentragung - Ergänzung:
Vereinbarung über die Ladeinfrastruktur
Begrenzung der Tankkosten (Benzin/Diesel) bei Plug-in-Hybriden
- Verschiedene Modelle sind denkbar, welche je nach
Entscheidung im Einzelfall – Gegenstand einer idividuelen
Vertragsanpassung sein sollte. Zum Beispiel durch Ergänzung
und oder Änderung in der Car Policy – zumindest in den
Nutzungsüberlassungsverträgen - Mit dem ZIEL – möglichst wenig im Verbrennungsmodus zu
fahren.
Anpassung der Sicherheit
- Entstehen neue Risiken?
- Berücksichtigen von Unfallrisiken aus dem lautlosen Antrieb
- Sichtprüfung der Ladeeinrichtung
- Anpassung: Verhalten bei Pannen
- Anpassung: Verhalten bei Unfall
